Obligatorische elektronische Vorab-Registrierung
Diese Systeme (Electronic Travel Authorisation) sind kein Visum, aber eine zwingende digitale Anmeldung vor Abflug:
- Vereinigtes Königreich (ETA): Seit 25. Februar 2026 für alle visumfreien Nationalitäten (inkl. EU-Bürger) verpflichtend.
- USA (ESTA): Verpflichtend für Geschäftsreisen unter dem Visa Waiver Program (90 Tage).
- Kanada (eTA): Verpflichtend für die Einreise auf dem Luftweg.
- Australien (eVisitor / ETA): Verpflichtend für kurzfristige geschäftliche Aktivitäten.
- Südkorea (K-ETA): Erforderlich für visumbefreite Reisende (zeitweise Ausnahmen für bestimmte Länder möglich, Prüfung vorab ratsam).
- EU / Schengen (ETIAS): Start für das letzte Quartal 2026 geplant. Bis dahin für EU-Bürger innerhalb des Schengen-Raums nicht erforderlich.
Das neue EU-Einreisesystem (EES)
Ab dem 10. April 2026 ist das Entry/Exit System (EES) in der EU und im Schengen-Raum voll operabel. Alle Nicht-EU-Bürger (z. B. Reisende aus den USA, UK, Schweiz) müssen bei der ersten Einreise mit biometrischen Daten (Gesichtsscan und Fingerabdrücke) registriert werden. Dies ersetzt den manuellen Passstempel. EU-Bürger sind hiervon bei Reisen innerhalb der EU nicht betroffen.
Was das für Ihr Travel Management bedeutet
Die Registrierung erfolgt im Regelfall elektronisch in Portalen der Länder. Aus der Registrierung können sich weitere Mitführpflichten für Arbeitsverträge oder Lohnnachweise ergeben. Auch steuerliche Situationen, Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltsgenehmigungen können dadurch vom Zielland überwacht werden — neben Wohnsitz und Anstellungsverhältnis spielt dabei auch die Nationalität des Reisenden eine Rolle. Im Falle einer fehlenden Registrierung können teils erhebliche Strafzahlungen erhoben werden.
Die Anforderungen je Land sind sehr unterschiedlich. Für einen Reisenden, der nur sporadisch in den Ländern unterwegs ist, ist das kaum selbständig durchzuführen und sehr zeitaufwendig. Der Reisende sollte daher schon bei der Anfrage von Experten unterstützt werden. Da sich Bestimmungen kurzfristig ändern können, ist eine tagesaktuelle Prüfung der IATA-Daten oder der Hinweise des Auswärtigen Amtes unerlässlich. Aufgrund der Komplexität und Menge ist dieses Thema bei spezialisierten Dienstleistern gut aufgehoben — wir helfen bei der Auswahl.
Disclaimer: Wir haben die Inhalte sorgfältig recherchiert, Stand 17.02.2026 — travexis übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Anwendbarkeit der Informationen. Dieser Beitrag ist ein Erfahrungsbericht aus der Praxis, keine Rechts- oder Steuerberatung. Wenn Sie rechtsverbindliche Unterstützung benötigen, konsultieren Sie den Anwalt oder die Fachabteilung Ihres Vertrauens.

