Einreise
EU-/EFTA-Bürger benötigen für die Einreise lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Visum oder eine elektronische Vorab-Registrierung (wie ESTA) ist nicht erforderlich.
Nicht-EU-Bürger (Drittstaaten): Seit April 2026 ist das neue EES (Entry/Exit System) an den Außengrenzen des Schengen-Raums — auch in der Schweiz — voll operabel. Reisende aus Ländern wie den USA oder UK müssen bei der ersten Einreise biometrische Daten erfassen lassen. Ab Ende 2026 wird zudem die ETIAS-Genehmigung Pflicht.
Arbeits-Registrierung
Wenn Mitarbeiter in der Schweiz tätig werden (Besprechungen, Beratung vor Ort), greift das sogenannte Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit:
- Die 8-Tage-Regel: In den meisten Branchen ist eine Registrierung erforderlich, wenn die Tätigkeit mehr als 8 Tage pro Kalenderjahr dauert.
- Ab Tag 1 meldepflichtig: In sensiblen Branchen (z. B. Bau, Reinigung, Gastgewerbe) muss die Meldung zwingend vor dem ersten Arbeitstag erfolgen.
- Fristen: Die Meldung muss seit 2025 über das Portal EasyGov.swiss erfolgen, und zwar spätestens 8 Tage vor dem geplanten Einsatz.
- A1-Bescheinigung: Diese muss bei jeder geschäftlichen Tätigkeit in der Schweiz zwingend mitgeführt werden (Nachweis der Sozialversicherung — siehe unser Beitrag zum A1-Formular).
Mindestlohn
Halten Sie die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen ein. Diese variieren je nach Kanton und Branche erheblich. Einsätze von Mitarbeitern, die nicht mindestens den vergleichbaren kantonalen Mindestlohn erhalten, sind illegal. Ein Beispiel: In St. Gallen gelten niedrigere Sätze als beispielsweise in Zürich — prüfen Sie deshalb je Einsatzort gesondert.
Zoll
Nutzen Sie bei der Mitnahme von teurer Ausrüstung oder Warenmustern ("Handelsware") ein Carnet ATA zur Deklaration, um Probleme beim Grenzübergang zu vermeiden.
Disclaimer: Wir haben die Inhalte sorgfältig recherchiert, Stand 17.02.2026 — travexis übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Anwendbarkeit der Informationen. Dieser Beitrag ist ein Erfahrungsbericht aus der Praxis, keine Rechts- oder Steuerberatung. Wenn Sie rechtsverbindliche Unterstützung benötigen, konsultieren Sie den Anwalt oder die Fachabteilung Ihres Vertrauens.

