Einkommenssteuer
Nicht nur aus Entsendungen, auch aus Dienstreisen kann sich eine Einkommens- oder Quellensteuerpflicht für den Reisenden im Zielland ergeben — teilweise bereits ab dem ersten Reisetag. Nicht abgeführte Steuern werden in den meisten Fällen als Straftat betrachtet, teilweise mit persönlicher Haftung des Mitarbeiters. Haben Sie schon sichergestellt, dass Ihre Reisen entsprechend überwacht werden?
Gewerbesteuer
Aus Dienstreisen können sich verschiedene Pflichten des Unternehmens im Zielland ergeben, auch wenn dort noch keine Betriebsstätte besteht. Bestimmte Reisen können eine Betriebsstätte begründen, oder häufiger Aufenthalt von Mitarbeitern führt zu einer Registrierungspflicht des Unternehmens im Zielland. Nicht abgeführte Steuern werden in den meisten Fällen als Straftat betrachtet. Auch die Höhe von Umsätzen je Land kann eine Steuerpflicht begründen. Haben Sie Ihre Aktivitäten unter Kontrolle?
Beispiele aus der Praxis:
- Bei einer Betriebsstätte in der Slowakei ist der Mitarbeiter ab dem 15. Reisetag dort einkommenssteuerpflichtig. Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens kann diese Steuer mit der deutschen Steuer verrechnet werden — der slowakische Anteil muss aber an die Slowakei abgeführt werden. Die Behörden haben in den vergangenen Jahren angefangen, gezielt zu kontrollieren.
- Wenn ein Unternehmen an mehr als 90 Personentagen Reisende in der Schweiz hat, können sich daraus Pflichten zur Registrierung und Besteuerung ergeben. Es gilt die Summe aller ausländischen Mitarbeiter, die in der Schweiz produktiv tätig sind. Details sind kantonal geregelt.
- Eine dauerhaft vom Unternehmen gemietete Liegenschaft zur Erbringung von Arbeitsleistungen wird in Schweden nach wenigen Tagen als Betriebsstätte gewertet. Es ergeben sich Pflichten zur Registrierung mit entsprechender Besteuerung für alle dort tätigen Mitarbeiter — etwa, wenn ein Autobauer für Testfahrten eine Einzelgarage im Hotel gemietet hat, in der Techniker regelmäßig Reparaturen durchführen. Für die Betriebsstätte wird Körperschaftssteuer erhoben.
Disclaimer: Wir haben die Inhalte sorgfältig recherchiert, Stand 17.02.2026 — travexis übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Anwendbarkeit der Informationen. Dieser Beitrag ist ein Erfahrungsbericht aus der Praxis, keine Rechts- oder Steuerberatung. Wenn Sie rechtsverbindliche Unterstützung benötigen, konsultieren Sie den Anwalt oder die Fachabteilung Ihres Vertrauens.

